
"Die Tür zur Erfahrung lässt sich nur von innen öffnen."
Carl R. Rogers
Kosten
Die Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten einen Teil der Leistung. Bitte klären Sie vorab mit ihrem Leistungsträger, ob Kosten übernommen werden.
Für Privatzahler besteht der Vorteil beim Heilpraktiker für Psychotherapie, dass es keine langen Wartezeiten für einen dringend benötigten Termin gibt, sowie keine aufwendigen Verfahren wegen der Kostenübernahme. Die Gestaltung der Termine ist flexibel und individuell möglich.
Ihre Daten werden nicht an Versicherungs- oder Kostenträger weitergegeben und es bestehen keine negativen Folgen daraus. Es besteht die Option, Kosten für private Therapien von der Steuer abzusetzen.
Erstgespräch (ca. 30 Min)
Psychotherapie oder psychologie Begleitung (50 - 60 Min)
35€
80€
Infos zu Ihrem Besuch
Kontaktaufnahme & Terminvergabe
Sie können mich gerne telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular ansprechen. Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und ihre Telefonnummer. Ich werde mich so bald wie möglich bei Ihnen melden. Beim ersten Kontakt können wir kurz über Ihr Anliegen sprechen und bei Bedarf einen Termin ausmachen.
Erstgespräch
Auf Ihren Wunsch können wir ein Erstgespräch führen. Dieses dient für uns zum besseren Kennenlernen und für Sie zum Erspüren, ob Sie sich mit Ihrem Anliegen bei mir als Therapeutin verstanden fühlen.
Bezahlung
Für jede Therapiesitzung bekommen Sie eine Rechnung, die am Ende der Therapiestunde in bar zu bezahlen ist. Falls Sie Ihre Rechnung bei einer Versicherung einreichen möchten, geben Sie mir dies bitte wegen der Rechnungstellung bekannt.
Terminabsage
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ist eine kostenfreie Absage bis spätesten 24 h vor Terminbeginn möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder Nichterscheinen ohne Absage 80 % meines Honorars in Rechnung stelle.
Schweigepflicht
Als Heilpraktikerin für Psycho-therapie unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (1. Berufsordnung für Heil-praktiker; Art. 3). Die Schweigepflicht ist von grund-legender Bedeutung für das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Klient und mir.

